Dies ist die Zusammenfassung des Vortrages von Julia Schwerbrock im Rahmen des 3. REGIALOG Alumni-Treffens, das vom 4. – 6. Dezember 2015 im Bremer Focke-Museum stattfand. Julia Schwerbrock war selber Teilnehmerin am 15. Durchgang von REGIALOG. Sie ist derzeit als Assistentin der Geschäftsführung bei der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. tätig und dort unter anderem für das Projekt „Kulturabo für Hamburgs Schulen“ verantwortlich. Ihr Beitrag widmete sich dem Thema „Kulturstiftungen – ein Überblick“.

Die Stiftungsidee

Die Stiftungsidee – also das Geben, Schenken, der Allgemeinheit etwas zu stiften – hat eine lange Tradition, die bis in die Antike zurück zu verfolgen ist. Von den Totenkultstiftungen bis hin zu öffentlichen Bäderanlagen, die den Einwohnern einer Stadt zur Verfügung gestellt wurden, lassen sich viele Beispiele durch die Jahrhunderte hinweg finden. Die Geschichte bzw. die Entwicklung des Stiftungswesens war dabei immer abhängig von den jeweiligen sozialen, kulturellen, politischen und rechtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit. Die Versuche von Machthabern, Stiftungen zu plündern, um sich an dem Vermögen zu bereichern oder sie ihres ursprünglichen Stiftungszweckes zu entfremden, war dabei ein fast schon chronisches Problem.

Es lassen sich – trotz gesellschaftlicher, politischer Veränderungen – bestimmte Grundkonstanten über die Jahrhunderte hinweg festmachen:

In der Form der Stiftung konnten sich Individualismus, Selbstbezüglichkeit und – im Sinne des jeweiligen Zeitgeistes – Gemeinwohlorientierung seit jeher eng miteinander verbinden. In Stiftungen würde sich der typisch menschliche Wunsch ausdrücken, „die Zeitgrenze des eigenen Lebens zu durchbrechen und mit einem Anliegen, womöglich auch mit seinem Namen, in künftige Generationen hineinzuwirken.“

Quelle: Christiane Weber, Stiftungen als Rechts- und Ausdrucksform Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland, 2009

Die Wurzeln unseres heutigen Stiftungswesens liegen im religiös geprägten Mittelalter. Die Motive der Stifter waren getrieben von der Sorge um das persönliche Seelenheil, die Fürsorge für die Mitmenschen und die Vorsorge für den eigenen Nachruhm auf dieser Welt. Die älteste noch heute existierende Stiftung, die Vereinigten Pfründner-Häuser Münster, stammt aus der Zeit um 900.

Die erste deutsche nicht mehr religiös gebundene Stiftung entstand im kulturellen Bereich: die Stiftung Städelsches Kunstinstitut in Frankfurt am Main. Ihrer Errichtung im Jahre 1815 ging ein langer Rechtsstreit um die Kernfrage voraus, ob ein Satzungszweck, der eindeutig nicht eine „pia causa“ – eine fromme Ursache – habe, stiftungsfähig sei. Die Frage wurde letztendlich bejaht. In der Folge hat sich bis heute die „gemeinnützigkeitskonforme Allzweckstiftung“ als herrschender Typus im Stiftungswesen durchgesetzt.

Wie funktioniert das Stiften/ eine Stiftung?

Werbefilm Bundesverband Deutscher Stiftungen

Seit Jahrhunderten fasziniert Menschen die Idee, mit einer Stiftung aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen nachhaltig zu beeinflussen. Stiftungen sind Ausdruck eines aktiven bürgerlichen Engagements, Gemeinschafts- und Solidaritätsbewusstseins. Zudem ermöglichen Stiftungen ihren Gründern, ihrem ganz persönlichen Anliegen mit ihrer Vermögensstiftung beständig Ausdruck zu verleihen. Der Stiftungszweck spiegelt unmittelbar den Stifterwillen wider und ist die „Seele“ einer jeden Stiftung.

Stiften bedeutet, einen Teil seines Vermögens zur Verfügung zu stellen, um aus dessen Zins- oder Anlageerträgen den Stifterwillen verwirklichen zu können. Um zukunftsweisende Akzente zu setzen, bleibt das Vermögen der Stiftung unangetastet und ihr Fortbestand ist damit gewährleistet.

Stiftungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie unterstützen nicht nur finanziell, sie sind als Projektträger auch Initiator und Ideenschmiede für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen des Gemeinwesens. Den möglichen Wirkungsbereichen der Stiftungen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ob im Bereich Soziales, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheit, Wissenschaft, Kultur, Sport, Umwelt oder Bildung – dies hängt allein vom Wunsch und den Vorstellungen des Stifters ab.

ABER: Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht definiert. Er dient vielmehr als Bezeichnung für eine Mehrzahl von Rechtsformen, wie beispielsweise der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, der Stiftungs-GmbH oder dem Stiftungsverein. Die Bezeichnung „Stiftung“ ist daher zunächst einmal nur ein Oberbegriff für eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten und öffentlichen Recht verankert sein können.

Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Auch wenn somit nicht automatisch eine bestimmte Rechtsform mit dem Begriff der Stiftung einhergeht, verfügen Stiftungen über einheitliche charakteristische Merkmale. Die Stiftung ist gekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist.

Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht, legt der Stifter nach seinem Willen in der Satzung fest.

Stiftungsformen

Stiftungszweckhauptgruppen (Quelle: Datenbank Deutscher Stiftungen)

Es gibt eine Vielzahl von Stiftungstypologien, von der Treuhandstiftung bis hin zur Familienstiftung. Um Fördermittel für ein kulturelles Projekt zu beantragen ist es allerdings entscheidend, ob die entsprechende Stiftung fördernd oder operativ tätig ist.Eine operative Stiftung führt eigene Projekte durch, bezweckt also nicht die Förderung fremder Projekte bzw. die Förderung anderer gemeinwohlorientierter Körperschaften wie eine Förderstiftung. Fördernd tätige Stiftungen verfolgen ihre in der Satzung vorgegebenen Zwecke nicht selbst, sondern begünstigen mit ihren Erträgen Personen oder Organisationen, die dem Förderzweck der Stiftung entsprechen.

(Kultur-)Stiftungen als potentieller Arbeitgeber für GeisteswissenschaftlerInnen

Ohne Kulturstiftungen wäre die Kulturszene erheblich ärmer. Ob es sich um Ankäufe für Museen, Stipendienprogramme, Künstlerförderung, gezielte Stärkung bedeutender kultureller Einrichtungen oder innovative Projekte handelt – von Stiftungen gehen Anregungen und Initiativen aus, die der Staat zum Teil gar nicht leisten und die überdies auch nicht von ihm erwartet werden können.

Es gibt einige wenige formale Qualifikationen, die man in Deutschland erwerben kann: Ob das der zertifizierte Stiftungsmanager bei der Deutschen StiftungsAkademie ist oder der Masterstudiengang an der Universität Heidelberg, der auf eine Arbeit im Stiftungswesen vorbereitet. Jenseits dieser formalen Qualifikationen ist es jedoch wichtig, schon früh in der Ausbildung den Kontakt zu Stiftungen zu suchen oder ein Berufseinsteigerpraktikum zu machen, damit man von innen heraus weiß, wie Stiftungen ticken und man erste Visitenkarten abgeben kann.

Die Fluktuation im Stiftungssektor ist nicht so hoch, da die Leute, die dort arbeiten, meist sehr viel Spaß an der Arbeit haben – wenn sie dann nicht gerade in Elternzeit gehen oder einen ganz anderen Werdegang z.B. in politischer Richtung einschlagen. Die Stellenbörsen zeigen nur – als Schätzung – ein Drittel der tatsächlich zu besetzenden Stellen im Stiftungssektor. Wichtig ist, dass man einen breiten Blick wagt und eben nicht nur bei der Körber-Stiftung, der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung nach Stellen Ausschau hält, sondern im ganzen Land. Die Bundesrepublik Deutschland hat heute über 150 Bürgerstiftungen, die zwar alle nicht viele Mitarbeiter haben, aber eben doch ein paar. Sehr vermögende Stifter errichten ihre Stiftungen mitnichten in den großen Metropolen, sondern eher außerhalb: Die Bertelsmann Stiftung sitzt in Gütersloh und ebenso haben sich viele andere Stiftungen in ähnlich populären Mittelzentren etabliert.

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