Marc von Itter, Kaufmännischer Geschäftsführer und Vorstand der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg, berichtete während es 3. REGIALOG Alumni-Treffens vom 4. – 6. Dezember 2015 aus erster Hand, was es bedeutet als Museum eine Stiftung zu sein und welche Verpflichtungen dies mit sich bringt. Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung seiner Präsentation „Das Stiftungsmodell am Beispiel des Freilichtmuseums am Kiekeberg“.

Die Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg ist die zentrale kulturelle Institution im Landkreis Harburg. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Zeugnissen der Kulturgeschichte der Lüneburger Heide und der Winsener Elbmarsch. Das Museum hat einen relativ breit aufgestellten Kontext, den es auf einem Gelände von 12 Hektar Größe umsetzt.

Geschichte des Freilichtmuseums

Die Geschichte des Museums beginnt im Jahre 1930, als historische Zeugnisse drohen zu verschwinden: Moderne Gebäude und Techniken ersetzen sie, um den Erfordernissen der Zeit zu entsprechen. Die jahrhundertealte, bäuerliche Lebenswelt und die Geschichte der Region wären dadurch unwiederbringlich verloren. So wird über die Errichtung eines Freilichtmuseums zur Bewahrung der letzten Zeugnisse nachgedacht. Schließlich wird 1953 das Freilichtmuseum am Kiekeberg als Außenstelle des Helm-Museums auf niedersächsischem Gebiet gegründet. Das Museum beginnt 1988 mit seinem Engagement für die integrative Behindertenarbeit der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg. Als das Kreisarchiv des Landkreises Harburg dem Freilichtmuseum angeschlossen wird, erweitert das Museum 2001 seinen Betätigungsbereich. 2003 kommt es zur Überführung des Museums in eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts. Damit ergeben sich einige Neuerungen und Verpflichtungen für das Museum.

Ziele der Stiftung

Mit der Überführung in eine Stiftung stand vor allem ein Ziel im Vordergrund: Durch den Aufbau eines eigenen Stiftungsvermögens mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu erreichen. In der Stiftungssatzung ist festgehalten, welchen Leitsätzen gefolgt werden soll und welche Aufgaben über die klassischen Museumsaufgaben hinaus für den Landkreises Harburg wahrgenommen werden. Die Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg versteht sich als Berater, Dienstleister, Initiator und Partner aktueller wie zukünftiger kultureller, wissenschaftlicher, sozialer und wirtschaftlicher Projekte. Die Stiftung machte sich zur Aufgaben professionell und wirtschaftlich zu arbeiten. Eine permanente Leistungsdokumentation ist selbstverständlich, nicht nur, um die Relevanz vor dem Kreistag darzustellen. Zusätzlich bewirbt sich die Stiftung regelmäßig um den Erwerb verschiedenster Gütesiegel. Auch diese Auszeichnungen stellen eine Dokumentation der Leistungen dar.

Der Förderverein

Der Förderverein des Freilichtmuseums am Kiekeberg e. V. wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gegründet und zählt über 11.000 Mitglieder. Er unterstützt das Museum darin, die Geschichte, Alltagskultur und Technisierung der Landwirtschaft lebendig zu halten und für ein breites Publikum dauerhaft erlebbar zu machen. Dafür engagieren sich 75 Hauptamtliche Mitarbeiter, 18 Honorarkräfte, 300 ehrenamtliche Helfer und 25 Bewohner der Lebenshilfe. Die Kernaufgaben befassen sich mit der Museumsarbeit. Hinzu kommen die durch den Landkreis übertragenen Aufgaben und das soziale Engagement.

Was ist notwendig für die Stiftungs-Gründung?

Die Gründung einer Stiftung kann aus verschiedenen Motivationen herrühren. Stiften heißt erst einmal nur, ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Zum Beispiel, weil ein Stifter sein Engagement für einen bestimmten Zweck langfristig sichern möchte, oder nach einem sinnvollen Zweck sucht, dem er sein Vermögen langfristig widmen. Ferner nutzen viele die Stiftung als Möglichkeit ihr Lebenswerk zu wahren. Grundvoraussetzung für die Gründung ist die Formulierung eines Stifterwillens und das Vorhandensein von Stiftungskapital. Im Falle des Museums am Kiekeberg wurde das Inventar als Stiftungskapital eingesetzt und ist somit nicht mehr veräußerbar.

Die Satzung der Stiftung muss „hieb und stichfest“ sein. Der Stifterwille muss klar erkennbar sein und die Gemeinnützigkeit muss sich eindeutig aus der Satzung ablesen lassen. Je klarer die Formulierung ist, umso einfacher ist es auch für weitere Instanzen (z.B. das Finanzamt) die Gemeinnützigkeit klar abzuleiten und weitere (evtl. negative Folgen, z.B. in Form von Nachzahlungen) zu vermeiden.

Stiftungshierarchie

An oberster Stelle steht die Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung der Stiftungssatzung, insbesondere die des Stiftungszwecks, und den Erhalt des Stiftungsvermögens. Der Stiftungsvorstand legt der Stiftungsaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht, eine Vermögensübersicht und eine Jahresabrechnung vor. Beschlüsse des zuständigen Stiftungsorgans zu Satzungsänderungen, der Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder der Aufhebung der Stiftung müssen ebenfalls von der Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Auch größere Erwerbungen werden mit der Stiftungsaufsicht abgesprochen.

Innerhalb der Stiftung ist die oberste Instanz der Stiftungsrat. Dieser berät und überwacht den Vorstand der Stiftung bei seiner Tätigkeit. Im Stiftungsrat sind Vertreter des Landkreises Harburg, der Museumsleitung, des Betriebsrates, des Fördervereins sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertreten. Der Vorstand wir jeweils für fünf Jahre berufen. In den Ratssitzungen wird z.B. über Ausgaben gesprochen.

Die Stabstellen bestehen z.B. aus den Bereichen Marketing und Controlling. Diese müssen dem Vorstand regelmäßig Bericht erstatten.

Den Grundstein bilden die Abteilungen.

Das Organigramm der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg kann hier eingesehen werden.

Zuwendungsgeber und Zustifter haben die Möglichkeit die Stiftung durch private Spenden in Form von Stiftungskapital zu unterstützen. Hier muss sehr genau darauf geachtet werden, zu welchem Zweck die Spende genutzt werden soll. Ist es eine allgemeine oder eine projektbezogene Spende? Eine allgemeine Spende darf investiert werden, wo es notwendig ist. Eine projektbezogene Spende darf nur für ein bestimmtes Projekt verwendet und es muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Zukunft der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg

Die Stiftung hat für die kommenden Jahre neue Projekte geplant. Um diese durchführen zu können, muss sie Projektskizzen mit zeitlichen Abläufen, anfallenden Kosten mit Hinweis auf ihre Höhe und ihre Fälligkeit und natürlich mit dem Zweck des Projekts, erstellen und genehmigen lassen.

Weitere Informationen zur Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg sind hier nachzulesen.

Stefanie Karg
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