Sehr geehrte Mitglieder,

die Vorsitzende des Vereins Kultur hoch N beruft gemäß §5 der Satzung die Jahreshauptversammlung 2018 ein.
Dazu laden wir euch sehr herzlich ein und hoffen auf eine große Beteiligung.
Eingeladen sind alle Mitglieder des Verbandes. Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Termin    Sonntag, 14. Oktober 2018
Beginn    10:00 Uhr
Ort           Museumspädagogischer Raumr Raum im Stadtmuseum des Nordwestdeutschen Museum für
Industriekultur – Nordwolle in Delmenhorst

Der Vorstand gibt folgende vorläufige Tagesordnung bekannt.

TOP 1   Begrüßung und Eröffnung
TOP 2   Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
TOP 3   Feststellung der Anwesenheit, der Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
TOP 4   Abstimmung über die Tagesordnung
TOP 5   Entgegennahme und Bestätigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2017
TOP 6   Bericht des Vorstandes über das Jahr 2017/2018
TOP 7   Kassenbericht
TOP 8   Prüfungsergebnisse der Kassenprüfer
TOP 9   Entlastung des Vorstandes
TOP 10  Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2019 und Beschlussfassung
TOP 11  Im gegebenen Fall: Entscheidung über Mitgliederanträge und der vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten
TOP 12  Ausblick auf 2019 und Informationen
TOP 13  Verschiedenes
Ende

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Abwahl des Vorstandes, Satzungsänderungen einschließlich der Änderung des Vereinszweckes und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Eine Vertretung von Mitgliedern, welche zur Sitzung verhindert sind, ist nicht möglich.
Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung müssen laut Satzung §5 (Abs. 5) spätestens eine Woche vor dem Tagungstermin in schriftlicher Form beim Vorstand eingegangen sein. Andernfalls brauchen sie nicht berücksichtigt zu werden.
Wir freuen uns auf eine produktive Versammlung.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Karg
1. Vorsitzende

Stefanie Karg
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